

PREISE
Das Honorar wird nach realem Zeitaufwand berechnet. Das Honorar für die Behandlungen beträgt 1,40 €/ Min. (84,-€ / Stunde). Falls Sie eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Privaten Krankenkasse benötigen, so erhalten Sie diese für meinen Stundensatz auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
DETAILS
Auswertung von Anamnesebögen, Blutbildern,Ernährungsjournalen
Um den individuellen Behandlungsplan zu erstellen, nehme ich mir, je nach Aufwand, 2-3h Zeit, alle Unterlagen, wie: Anamnesebögen, Blutbilder, Ernährungsjournale und ggf. Arztberichte genauestens auszuwerten. Die Berechnung dieser Vorbereitungszeit wird mit einem Stundensatz von 1,40 €/ Min. (84,-€ / Stunde) in Rechnung gestellt.
Erstattung durch die Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht alle Heilkundeverfahren. Auch wird die volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Es obliegt dem Patienten sich bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.
Ausfallhonorar
Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens bis 24 Stunden vorher abzusagen. Ich bitte um ihr Verständnis, dass ich bei Nicht- oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der normalen Therapiestunde berechne, da Ihr Termin leider so kurzfristig nicht belegt werden kann.
